Der zweite Teil

V

»Ich lebte glücklich in dem Haus meines Verwandten, zufrieden mit den gewöhnlichen Jagden eines Landedelmanns. Die Zeit hatte mich schon lange von meiner jungenhaften Verliebtheit in das Kinderfräulein geheilt. Ich konnte mit vollkommener Ruhe wieder die Wege entlanggehen, die ich mit ihr gegangen war, den See besuchen, auf dem wir zusammen gesegelt waren. Als ich zufällig hörte, daß sie in ihrem Land geheiratet hatte, konnte ich ihr alles mögliche Glück wünschen, mit der nüchternen Freundlichkeit eines unbeteiligten Freundes. Was für ein seltsamer Faden der Ironie läuft durch das Gewebe des einfachsten Menschenlebens! Die erste Liebe, für die ich mich so aufgeopfert und ich so gelitten hatte, wurde mir nun in ihrem wahren Licht enthüllt, als eine vorübergehende Einbildung eines Jungen!

Drei Jahre friedlicher Freiheit vergingen; eine Freiheit, die ich, nach dem unbestrittenen Zeugnis respektabler Zeugen, nie mißbrauchte. Nun, diese lange und glückliche Zeit, kam, wie alle Zeiten, zu ihrem Ende - und dann fiel das große Unheil meines Lebens auf mich. Einer meiner Onkel starb und hinterließ mir als Erbe sein ganzes Vermögen. Ich allein bekam unter Ausschluß der anderen Erben nicht nur ein hohes Einkommen, das auf die Landgüter zurückzuführen war, sondern auch siebzigtausend Pfund Bargeld.

Die abscheuliche Verleumdung, durch die erklärt wurde, ich sei verrückt, wurde nun von jenen Schuften wiederbelebt, die Interesse daran hatten, zwischen mich und meine Erbschaft zu treten. Vor einem Jahr wurde ich in die Anstalt zurückgeschickt, in der ich zuletzt gefangengehalten wurde.

Der Vorwand, mich einzukerkern, wurde schnell in einem »Akt der Gewalttätigkeit« (wie es genannt wurde), gefunden, den ich in einem flüchtigen Ausbruch von Zorn begangen hatte, und welcher zu keinen schwerwiegenden Ergebnissen geführt hat. Nachdem sie mich in die Anstalt gebracht hatten, fuhren die Verschwörer fort, ihr Werk zu beenden. Ein Gutachten, ich sei irrsinnig, wurde gegen mich vorgebracht. Die Kommission wurde von einem einzigen Kommisar gehalten, ohne eine Jury und ohne die Anwesenheit eines Anwalts, um meine Interessen zu vertreten. Durch die Entscheidung eines einzigen Mannes wurde ich für unzurechnungsfähig erklärt. Die Verwahrung meiner Person ebenso wie die Verwaltung meines Vermögens wurden Leuten anvertraut, die unter den Verschwörern ausgewählt wurden, die mich für verrückt erklärt hatten.

Ich bin hier aufgrund der Gunst des Anstaltsbesitzers, der mir Ferien an der See zugestanden hat, und der mir menschlicherweise meine Freiheit anvertraut hat, wie Sie sehen können. Mit kaum 30 Jahren bin ich des freien Gebrauchs meines Geldes und der freien Verwaltung meiner Angelegenheiten beraubt. Mit kaum 30 Jahren bin ich offiziell für lebenslang verrückt erklärt!«


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