Der Polizist und die Köchin
III.
Die amtliche Leichenschau wurde ausgesetzt und die gerichtliche Untersuchung vertagt, da Frau Zebedäus nicht in dem Zustande war, um das eine oder das andere Verfahren zu verstehen.
Der Gerichtsarzt sagte aus, dass sie durch eine Nervenerschütterung vollständig niedergeschmettert sei.
Als er gefragt wurde, ob er glaube, dass sie eine geistig gesunde Frau gewesen sei, ehe der Mord ausgeführt wurde, lehnte er es ab, hierauf zur Zeit eine bestimmte Antwort zu geben.
Eine Woche war vergangen. Der Ermordete war begraben. Sein alter Vater hatte dem Leichenbegängnis beigewohnt. Ich besuchte gelegentlich Frau Großcapel und ihre beiden Bediensteten in der Absicht, diejenige weitere Auskunft zu erlangen, die mir noch wünschenswerter erschien. Sowohl die Köchin als auch das Hausmädchen hatten von dem monatlichen Kündigungsrechte Gebrauch gemacht, um den Dienst zu verlassen, indem sie, wie sie sagten, im Interesse ihres guten Rufes es ablehnten, in einem Hause zu bleiben, welches der Schauplatz eines Mordes gewesen war.
Der Zustand seiner Nerven veranlasste auch Herrn Deluc zum Ausziehen; seine Ruhe wurde durch schreckliche Träume gestört. Er zahlte die verwirkte Buße und verließ das Haus ohne Kündigung.
Herr Barfield, der Mieter des ersten Stockes, behielt seine Zimmer, aber er bekam von seinen Prinzipalen einen Urlaub und flüchtete mit einigen Freunden auf das Land.
Fräulein Mybus allein blieb in den Salons. »Wenn ich mich wohl befinde,« sagte die alte Dame, »so bringt mich in meinem Alter nichts von der Stelle. Ein Mord zwei Stiegen höher ist beinahe dasselbe wie ein Mord im nächsten Hause. Sie sehen, die Entfernung allein macht den ganzen Unterschied.« Es war der Polizei wenig daran gelegen, was die Mieter taten. Wir hatten Geheimpolizisten, die das Haus Tag und Nacht bewachten. Jedem, welcher das Haus verließ, folgte man im geheimen, und die Polizei des Bezirks, in welchen er sich begab, wurde ersucht, ein wachsames Auge auf ihn zu haben. So lange wir nicht in der Lage waren, die außergewöhnliche Erklärung der Frau Zebedäus in irgendeiner Weise auf ihre Richtigkeit zu prüfen — geschweige dass unsere Bemühungen, den Käufer des benutzten Messers zu ermitteln, bis jetzt von Erfolg gewesen wären — waren wir verpflichtet, keine Person, die in der Nacht des Mordes unter dem Dache Großcapel gewohnt hatte, durch die Finger schlüpfen zu lassen.
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